Mit der Entknüpfen-Funktion kannst du eine Schülerin oder einen Schüler aus einem bestehenden Geschwisterverbund herauslösen – direkt, schnell und einfach in VIA.
So funktioniert die Entknüpfung
Beim Entknüpfen wird die aktuell geöffnete Person aus dem Geschwisterverbund entfernt. Im Prozess wählst du aus, welche Erziehungsberechtigten und Bankverbindungen dieser Schülerin bzw. diesem Schüler nach der Trennung weiterhin zugeordnet bleiben sollen.
Stammdaten der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers öffnen.
Im Bereich Verknüpfte Schüler die Entknüpfen-Option auswählen.
Im Assistenten festlegen, welche Erziehungsberechtigten und Bankverbindungen der Person nach der Entknüpfung zugeordnet bleiben.
Entknüpfung bestätigen.
Wo finde ich die Funktion?
Die Entknüpfen-Funktion befindet sich in den Stammdaten der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers – in der Mittelsektion unter Weitere Daten > Verknüpfte Schüler, genau dort, wo auch die Verknüpfung von Geschwistern vorgenommen wird.
Wann wird entknüpft?
Typische Anwendungsfälle für die Entknüpfen-Funktion:
Schüler*innen wurden versehentlich miteinander verknüpft, obwohl keine Geschwisterbeziehung besteht.
Ein*e Schüler*in wird volljährig und soll aus dem bisherigen Geschwisterverbund herausgelöst werden.
Was passiert mit den anderen verknüpften Schüler*innen?
Bei den bisher verknüpften Schüler*innen bleiben alle bestehenden Erziehungsberechtigten und Bankverbindungen unverändert erhalten. Sollten dort nach der Entknüpfung Einträge nicht mehr benötigt werden, können diese anschließend manuell entfernt werden.
Nutzung von myVIA
Sofern die Schülerin bzw. der Schüler durch das Entknüpfen aus einem myVIA-Account entfernt wurde, wird dies entsprechend in der Historie (sofern aktiv) festgehalten.
Duplikate & Entknüpfung
Sofern sowohl die Notwedigkeit des Entknüpfens vorliegt als auch ein Duplikat des betroffenen Schülers, empfehlen wir erst zu entknüpfen und anschließend die Duplikate zusammenzuführen.
Das ist besonders bei volljährigen Schülern relevant, die ehemals im Familienverbund waren, nun aber eigenständig sein müssen und sich auch schon einen eigenen myVIA-Account erstellt haben.